Auch Bundesrat stimmt Erleichterungen für Geimpfte und Genesene zu
Sobald die Verordnung in Kraft tritt, bedeutet das: Geimpfte und genesene Personen sollen hinsichtlich bereits bestehender Ausnahmen von Schutzmaßnahmen mit Personen gleichgestellt werden, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind. Daher wird für geimpfte und genesene Personen ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung, etwa zum Shoppen, entfallen. Außerdem gelten dann für diesen Personenkreis nicht mehr die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen.
Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können.
Die Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote für geimpfte, genesene und getestete Personen sollen von den Erleichterungen und Ausnahmen unberührt bleiben. Dieser Personenkreis muss also weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten.
Bitte beachten Sie ebenfalls die ggf. jeweils gültigen Auslegungen Ihres Bundeslandes/Ihres Kreises/ Ihrer Stadt.